Ankündigungen

Den Umfang Eingrenzen

A stack of paperwork

Heute wurde bekannt, dass das Justizministerium eine Antwort beim Gericht eingereicht hat, um seinen ursprünglichen Antrag auf Informationen in Verbindung mit DisruptJ20.org zu ändern.

Das DOJ hat nun das Gericht gebeten, aus ihrem ursprünglichen Aktenantrag auszuschließen:

  • Alle unveröffentlichten Medien, einschließlich Texten und Fotografien, die in Blogbeiträgen erscheinen könnten, die entworfen, aber nie veröffentlicht wurden.
  • Alle HTTP-Zugriffs- und Fehlerprotokolle, was bedeutet, dass die IP-Adressen der Besucher weitgehend sicher sind.

Sieg?

Wir sehen das als einen großen Gewinn für den Datenschutz im Internet, und wir schätzen absolut die Bereitschaft des DOJ, den Umfang und die Tiefe ihrer ursprünglichen Anforderung von Aufzeichnungen zu überprüfen und zu überdenken. Das war alles, worum wir sie gebeten haben, ehrlich gesagt.

Aber wir sind noch nicht fertig.

Nächste Schritte

Viele der ursprünglichen Informationsforderungen des DOJ sind immer noch vorhanden, und es gibt nach wie vor einige Punkte, die wir aus verschiedenen Gründen als problematisch ansehen.

Wir gehen voran mit einer Einreichung, um die verbleibenden Ersten und Vierten Änderungsanliegen, die durch diesen Haftbefehl aufgeworfen wurden, anzusprechen, und wir freuen uns darauf, diese Bedenken in der für Donnerstag angesetzten Anhörung zu äußern.

Medien

Medienmitglieder, die einen Kommentar wünschen, senden bitte eine E-Mail an privacy@dreamhost.com mit Fragen oder Anfragen.

Aktualisierungen

Dies ist der erste Beitrag in einer vierteiligen Serie:

Teil 1: Wir kämpfen für die Nutzer

Teil 2: DreamHost Geht Nach Washington

Teil 3: Eingrenzung Des Umfangs

Teil 4: Ein Sieg für die Privatsphäre ist ein Sieg für das Web